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Ich bin hinterblieben – wo muss ich den Todesfall melden?
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Zur Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwer kranker Kinder haben Sie die Möglichkeit, Familienhospizkarenz (→ USP) in Anspruch zu nehmen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion