AbfallkalenderAbteilungenAllgemeinesAmtstafelAnfrageAnsprechpersonenÄrzte, EinrichtungenAufnahmeinfosAusschüsseBezugspflegeBranchenBürgermeisterBürgerserviceE-GovernmentFormulareGebühren & AbgabenGemeinderatGemeindewappenGemeindezeitungGeschichtlichesGesundheit und SozialesHeimvertragImpressumIndexJugendbuttonJugendreferentKalender FestsaalKindergartenKindergarten TeamKindergarten TeamKindergartenordnungKindergartenordnungKleinanzeigenKontaktKosten sparen mit FahrgemeinschaftenLehrlingsportalNewsletter abonnierenPfarrkirche und KapellenPolitikProtokolleSehenswürdigkeitenSicherer HeimwegSozialzentrumSozialzentrum TeamSportpassThema wählenunsere LehrbetriebeVereineVereineVereine mit JugendarbeitVerordnungenVerwaltungVizebürgermeisterWahlergebnisseWasserversorgungWirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Sie befinden sich Startseite > Bürgerservice > Dienstleistungen > Wasserversorgung
Ihr Standort: Startseite > Bürgerservice > Dienstleistungen > Wasserversorgung
Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern und Schweizerinnen/Schweizern, die sich in Österreich niederlassen. Wenn sie aufenthaltsberechtigt sind und länger als drei Monate in Österreich bleiben möchten, müssen sie die Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragen. Der Antrag muss binnen vier Monaten ab der Einreise nach Österreich gestellt werden.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich kann auf Antrag eine sogenannte "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthalt" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen