AbfallkalenderAbteilungenAllgemeinesAmtstafelAnfrageAnsprechpersonenÄrzte, EinrichtungenAufnahmeinfosAusschüsseBezugspflegeBranchenBürgermeisterBürgerserviceE-GovernmentFormulareGebühren & AbgabenGemeinderatGemeindewappenGemeindezeitungGeschichtlichesGesundheit und SozialesHeimvertragImpressumIndexJugendbuttonJugendreferentKalender FestsaalKindergartenKindergarten TeamKindergarten TeamKindergartenordnungKindergartenordnungKleinanzeigenKontaktKosten sparen mit FahrgemeinschaftenLehrlingsportalNewsletter abonnierenPfarrkirche und KapellenPolitikProtokolleSehenswürdigkeitenSicherer HeimwegSozialzentrumSozialzentrum TeamSportpassThema wählenunsere LehrbetriebeVereineVereineVereine mit JugendarbeitVerordnungenVerwaltungVizebürgermeisterWahlergebnisseWasserversorgungWirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Sie befinden sich Startseite > Bürgerservice > Dienstleistungen > Zuständigkeiten
Ihr Standort: Startseite > Bürgerservice > Dienstleistungen > Zuständigkeiten
Bescheide sind von Verwaltungsbehörden erlassene Entscheidungen und Anordnungen, die sich an bestimmte Personen richten. Bescheide müssen grundsätzlich ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Bescheide werden in der Regel in schriftlicher Form zugestellt, können aber auch mündlich verkündet werden (z.B. in einer mündlichen Verhandlung). Gegen einen Bescheid kann fast immer ein Rechtsmittel (z.B. Beschwerde oder Berufung) erhoben werden. Informationen darüber, was bei der Erhebung des jeweiligen Rechtsmittels zu beachten ist, enthält der Bescheid selbst (Rechtsmittelbelehrung).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen