AbfallkalenderAbteilungenAllgemeinesAmtstafelAnfrageAnsprechpersonenÄrzte, EinrichtungenAufnahmeinfosAusschüsseBezugspflegeBranchenBürgermeisterBürgerserviceE-GovernmentFormulareGebühren & AbgabenGemeinderatGemeindewappenGemeindezeitungGeschichtlichesGesundheit und SozialesHeimvertragImpressumIndexJugendbuttonJugendreferentKalender FestsaalKindergartenKindergarten TeamKindergarten TeamKindergartenordnungKindergartenordnungKleinanzeigenKontaktKosten sparen mit FahrgemeinschaftenLehrlingsportalNewsletter abonnierenPfarrkirche und KapellenPolitikProtokolleSehenswürdigkeitenSicherer HeimwegSozialzentrumSozialzentrum TeamSportpassThema wählenunsere LehrbetriebeVereineVereineVereine mit JugendarbeitVerordnungenVerwaltungVizebürgermeisterWahlergebnisseWasserversorgungWirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Sie befinden sich Startseite > Bürgerservice > Dienstleistungen > Zuständigkeiten
Ihr Standort: Startseite > Bürgerservice > Dienstleistungen > Zuständigkeiten
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen) und Motorrädern in Österreich fällig wird.
Ausführliche Informationen zum Thema "Normverbrauchsabgabe" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen