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Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) kennt nur mehr Beitragszeiten und damit nicht mehr die Unterscheidung zwischen Beitrags- und Ersatzzeiten.
Diese Beitragszeiten scheinen auf dem Pensionskonto auf und untergliedern sich wie folgt:
Die Zeiten der Teilpflichtversicherung haben bis 31. Dezember 2004 als beitragsfreie Ersatzzeiten gegolten. Für solche Zeiten ab 2005 werden nun im Gesetz festgelegte Beitragsgrundlagen herangezogen.
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen