AbfallkalenderAbteilungenAllgemeinesAmtstafelAnfrageAnsprechpersonenÄrzte, EinrichtungenAufnahmeinfosAusschüsseBezugspflegeBranchenBürgermeisterBürgerserviceE-GovernmentFormulareGebühren & AbgabenGemeinderatGemeindewappenGemeindezeitungGeschichtlichesGesundheit und SozialesHeimvertragImpressumIndexJugendbuttonJugendreferentKalender FestsaalKindergartenKindergarten TeamKindergarten TeamKindergartenordnungKindergartenordnungKleinanzeigenKontaktKosten sparen mit FahrgemeinschaftenLehrlingsportalNewsletter abonnierenPfarrkirche und KapellenPolitikProtokolleSehenswürdigkeitenSicherer HeimwegSozialzentrumSozialzentrum TeamSportpassThema wählenunsere LehrbetriebeVereineVereineVereine mit JugendarbeitVerordnungenVerwaltungVizebürgermeisterWahlergebnisseWasserversorgungWirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Sie befinden sich Startseite > Verwaltung > Marktgemeindeamt > Anfrage
Ihr Standort: Startseite > Verwaltung > Marktgemeindeamt > Anfrage
Jede Notarin/jeder Notar kann in seiner oder ihrer Eigenschaft als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchsauszüge herstellen und auch beglaubigen. Dafür haben Notarinnen/Notare Anspruch auf jene Gebühren, die auch vom Gericht für Grundbuchsauszüge verlangt werden.
Notarsuche (→ ÖNK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz