Die Strafregisterbescheinigung bzw. "Leumundszeugnisse" können durch die Gemeinde ohne längere Wartezeit ausgestellt werden. Für die Antragstellung ist die Geburtsurkunde im Original mitzunehmen.
Sollte die Strafregisterbescheinigung für einen Dienstgeber oder für eine Behörde benötigt werden, ist die genaue Anschrift bekannt zu geben. Dadurch spart man sich Bundesgebühren in der Höhe von € 14,30.
Kosten:
Ohne Bekanntgabe einer Ausstellungsadresse € 30,70
Mit Bekanntgabe einer Ausstellungsadresse € 16,40