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Wassergebühren

Man unterscheidet zwischen der laufenden Wassergebühr, die über die Hausbesitzabgaben vierteljährlich vorgeschrieben werden und der Wasseranschlussgebühr.
Diese wird nach Neu- und Zubauten pro m³ umbauten Raum einmalig vorgeschrieben. Die Gebührensätze beschließt der Gemeinderat einmalig im Dezember jeden Jahres.

Zuständig


Egger Christian
Kontaktdaten von Christian Egger
FunktionBuchhaltung
NameChristian Egger
AdresseDorfplatz 1
6391 Fieberbrunn
Telefon+43 5354 56203 14
E-Mailc.egger@fieberbrunn.at

Sachbearbeiter Sport- und Freizeit Ges.b.R. Ausschuss