Man unterscheidet zwischen der laufenden Wassergebühr, die über die Hausbesitzabgaben vierteljährlich vorgeschrieben werden und der Wasseranschlussgebühr.
Diese wird nach Neu- und Zubauten pro m³ umbauten Raum einmalig vorgeschrieben. Die Gebührensätze beschließt der Gemeinderat einmalig im Dezember jeden Jahres.