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Die Anmeldung muss bei Veranstaltungen , zu denen mehr als 300 Personen gleichzeitig erwartet werden, spätestens vier Wochen, ansonsten zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung bei der Behörde eingelangt sein.
Sachbearbeiter Siedlungs- und Sozialausschuss
Sachbearbeiterin Sport- und Vereinsausschuss, Jugend
Sachbearbeiterin Kulturausschuss
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