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Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 17,40(Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig


Haßlwanter Fred
Kontaktdaten von Fred Haßlwanter
FunktionStandesbeamter
NameFred Haßlwanter
AdresseDorfplatz 1
6391 Fieberbrunn
Telefon+43 5354 562 03 15
E-Mailf.hasslwanter@fieberbrunn.at

Sachbearbeiter Pflege Ausschuss



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