Zuständig für:
- Bauanzeigen
- Baubewilligungsansuchen
- Bauverhandlungen
- Bebauungsplan
- Flächenwidmung
- Grundteilungen
- Raumordnung
- Feuerpolizei - Feuerbeschau
- Grundsteuer-Befreiungen
- Hausnummerierung
- Solaranlagenförderung
Errichtung einer PV-Anlage – wichtige Hinweise!
Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage unterliegt trotz der kürzlich erfolgten Gesetzesänderung je nach Art der Ausführung und Situierung der Anlage den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und der Bauordnung.
Das bedeutet: Nicht alle Anlagen fallen aus der Anzeige- und Bewilligungspflicht heraus! Die FERTIGSTELLUNG ALLER ANLAGEN ist der Gemeinde als zuständiger Behörde zu MELDEN. Diese Meldung hat folgende Informationen zu enthalten:
- Angaben zu Lage der PV-Anlage auf dem betreffenden Grundstück und
- Angabe der Engpassleistung der Anlage in kWp
Achtung: Diese Fertigstellungsmeldung der PV-Anlage ist zwingend und wichtig, denn diese Information benötigt die Feuerwehr. Der Gesetzgeber sieht bei Nichteinhaltung der Meldepflicht eine Verwaltungsstrafe vor. Das Formular für die Fertigstellungsmeldung finden Sie unter der Rubrik „Formulare“ – „Bauamt“.
Ob eine PV-Anlage überhaupt zulässig ist, welche Vorgaben zu beachten sind und ob eine Bewilligung notwendig ist, sollte vorab mit dem Bauamt der Marktgemeinde Fieberbrunn abgeklärt werden, um unangenehme Überraschungen bei der Meldung der Fertigstellung der Anlage zu vermeiden. Bei Fragen bitte Herrn Günter Baumann kontaktieren.“