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Erschließungskostenbeitrag

Zuständig

  • Schnaitl Dietmar (Sachbearbeiter Umwelt und Straßenbau, Stellvertreter Bauamt)

Erschließungskostenbeitrag nach TBO und Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz:
5 % des Erschließungskostenfaktors

Der Erschließungskostenfaktor für die Gemeinde Fieberbrunn beträgt € 168,50 (lt. Verordnung der Landesregierung vom 16.12.2014)

Vorgezogener Erschließungskostenbeitrag nach § 7, 14, 15, 16 TVAG
gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2011 zuletzt geändert mit Beschluss vom 24.03.2015