Ihr Standort: Startseite > Bürgerservice > Gebühren

Freizeitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe

Aufgrund des § 4 Abs. 3 und § 9 Abs 4 des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes - TFLAG, LGBl. Nr. 86/2022 wird ab 1.1.2023 gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 20.12.2022 wie folgt verordnet:

Die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe beträgt einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet

  • bis 30 m² Nutzfläche mit 238 Euro,
  • von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche mit 476 Euro,
  • von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche mit 689 Euro,
  • von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit 978Euro,
  • von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit 1.369 Euro,
  • von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit 1.760 Euro,
  • von mehr als 250 m² Nutzfläche mit 2.151 Euro

Die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe beträgt einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet

  • bis 30 m² Nutzfläche mit 43 Euro
  • von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche mit 85 Euro
  • von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche mit 119 Euro
  • von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche mit 170 Euro
  • von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche mit 230 Euro
  • von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche mit 298 Euro
  • von mehr als 250 m² Nutzfläche mit 366 Euro

Die oben festgesetzten Gebühren und Abgaben beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe und haben solange Gültigkeit, bis der Gemeinderat eine Änderung der Gebühren oder Abgaben beschließt.