Ihr Standort: Startseite > Bürgerservice > Zuständigkeiten

Kanalgebühren

Man unterscheidet zwischen der laufenden Kanalgebühr, die über die Hausbesitzabgaben vierteljährlich vorgeschrieben werden und der Kanalanschlussgebühr bzw. Klärwerksanschlussgebühr.

Diese werden nach Neu- und Zubauten pro m³ umbauten Raum einmalig vorgeschrieben. Die Gebührensätze beschließt der Gemeinderat einmalig im Dezember jeden Jahres und können Sie unter der Rubrik "Gebühren" entnehmen.

Zuständig


Egger Christian
Kontaktdaten von Christian Egger
FunktionBuchhaltung
NameChristian Egger
AdresseDorfplatz 1
6391 Fieberbrunn
Telefon+43 5354 56203 14
E-Mailc.egger@fieberbrunn.at

Sachbearbeiter Sport- und Freizeit Ges.b.R. Ausschuss


Schnaitl Dietmar
Kontaktdaten von Dietmar Schnaitl
FunktionSachbearbeiter Umwelt und Straßenbau, Stellvertreter Bauamt
NameDietmar Schnaitl
AdresseDorfplatz 1
6391 Fieberbrunn
Telefon+43 5354 562 03 23
Mobiltelefon+43 664 214 49 25
E-Maild.schnaitl@fieberbrunn.at

Sachbearbeiter Straßen und Wege Ausschuss

Sachbearbeiter Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit, Energie, Tourismus, Wirtschaft u. Landwirtschaft