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Man unterscheidet zwischen der laufenden Kanalgebühr, die über die Hausbesitzabgaben vierteljährlich vorgeschrieben werden und der Kanalanschlussgebühr bzw. Klärwerksanschlussgebühr.
Diese werden nach Neu- und Zubauten pro m³ umbauten Raum einmalig vorgeschrieben. Die Gebührensätze beschließt der Gemeinderat einmalig im Dezember jeden Jahres und können Sie unter der Rubrik "Gebühren" entnehmen.
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