Gebühren ab 01.01.2023

Kategorie / PflegestufeTagsatz nettoTagsatz brutto
Stufe 0
  64,80 
Stufe 185,05
 
Stufe 2101,24
 
Stufe 3126,34
138,98
Stufe 4151,45
166,59
Stufe 5 170,07 187,08
Stufe 6 186,27 204,90
Stufe 7194,37

213,81

Selbstzahlerfälle in der Stufe 3 bis Stufe 7 müssen die Mehrwertsteuer selber bezahlen (dzt. 10%). Bei den Teilzahlerfällen in der Stufe 3 bis Stufe 7 wird aufgrund der derzeit geltenden Gesetzesregelung auf Antragstellung des Heimbewohners die offene Heimgebühr sowie die Mehrwertsteuer vom Sozialhilfeträger übernommen.

Bei Kurzzeitpflegunterbringung erhöht sich der jeweilige Tagsatz um 10%.