Dieser ist laut Tiroler Gemeindeordnung ein Pflichtausschuss.Gesetzlich vorgeschrieben sind: - vierteljährliche Prüfungen der Kassen
- Vorprüfung der Jahresrechnung
- Sonstige Prüfungen:
Buchhaltungsbelege, Bauvorhaben der Gemeinde, einzelne Teilbereiche, Prüfung von Haushaltsüberschreitungen
Überprüfungsausschuss
Siedlungs- und Sozialausschuss, Pflege, Bildung und Kinderbetreuung