Gebühren

Gebühren für Schuljahr 2023/2024:

a) Gratiskindergarten am Vormittag: Die letzten zwei Kindergartenjahre werden vom Land Tirol und dem Bundesministerium übernommen!

b) Halbtagesgebühr vormittags für 3 Jährige monatlich € 54,-- brutto

keine Gebühr für weitere Kinder. Das heißt, dass bei zwei oder mehreren gebührenpflichtigen Kindern (z.B. Zwillinge) nur für ein Kind die Gebühr zu entrichten ist.

c) Tagessatz für Mittagessen (€ 4,20) und Nachmittagsbetreuung (€ 4,10): Tagsatz € 8,30
Das Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung können nur gemeinsam gebucht werden.                                          
Die Gebühr wird jeweils von Mitte September bis Mitte Juli eingehoben. Der Kindergartenbeitrag ist monatlich im Nachhinein fällig; bei Zahlungsverzug oder Nichtbezahlung ist ein Ausschluss aus dem Kindergarten möglich.                                                                  

Ein Kind kann entweder an einem, an zwei, an drei, an vier oder an fünf Tagen in der Woche zur Nachmittagsbetreuung angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt jeweils monatlich im Vorhinein.

Hier zum Anmeldeformular der Nachmittagsbetreuung: Nachmittag_Kindergarten herunterladen

d) Regionale Ferienbetreuung: wird pro Besuchstag abgerechnet;

Halbtagesgebühr bis 12.45 Uhr = 7 €; Ganztagesgebühr bis 14 Uhr inkl. Mittagessen: 11€

Keine Gebühr für weitere Kinder, das Mittagessen (€ 4,20) wird für alle Kinder verrechnet.  

Werden Kinder wiederholt verspätet abgeholt, als dies in der Kindergartenverordnung vorgesehen ist, wird zum monatlichen Beitrag ein angemessenes zusätzliches Entgelt eingehoben. Die Leistungen des Kindergartens dienen gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 10 (2) Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit den §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung und unterliegen daher dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10%.

Die Gebühren werden vom Gemeinderat jährlich angepasst.

Aktuelle Termine